[1] Römisches Reich: ursprünglich die Bezeichnung für die staatliche Finanzverwaltung im alten Rom, später Bezeichnung für 12 Teilgebiete des römischen Reiches
[2] römisch-katholische Kirche: Amtsgebiet eines Bischofs
[1] Der Leiter der Diözesen (und Provinzen) war der Vikar (vicarius).
[2] In der katholischen Kirche besitzt der Bischof einer Diözese volle Jurisdiktion.
[2] „Als vierzehnter Bischof für die Diözese Brandenburg war Wigger, Propst des Stiftes Unserer l. Frau in Magdeburg, vordem Mitglied des Prämonstratenserstiftes Kappenberg, ein Mann von größter Tatkraft und Regsamkeit, 1138 geweiht worden.“❬ref❭, Seite 69.❬/ref❭