[1] „Das Eigentum von Drittpersonen könnte nur dann durch die Errichtung und den Betrieb des Schleppliftes berührt werden, wenn die Möglichkeit der Wegbenützung durch die Drittperson ein Ausfluß ihres Eigentums wäre, dh wenn es sich bei in Frage kommenden Wegparzellen um einen Privatweg handelt.“❬ref❭Rechtssatz des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. April 1980❬/ref❭
[1] „Sollte sich im Bekannten-, Freundes- oder Verwandtenkreis der Familie keine solche Drittperson finden, so empfehle der Sachverständige, ihn wegen einer Mediatorin zu kontaktieren, die zuerst eine Vertrauensbasis mit dem Kind aufbaue und nachfolgend eine solche Kontaktaufnahme zwischen Kind und Vater verantwortlich begleite, bis eine solche Begleitung nicht mehr notwendig sei.“❬ref❭Beschluss des österreichischen OGH vom 27. Februar 1996❬/ref❭
Referenzen
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Drittperson