[1] „Bei Arbeitnehmern mit einem Einkommen von nur geringer oder mittlerer Höhe ist davon auszugehen, dass sie die Überbezahlung zur Verbesserung ihres Lebensstandards genutzt haben, sodass keine Bereicherung übrig bleibt und somit eine Entreicherung durch Verwendung des zu viel gezahlten Geldes vorliegt.“❬ref❭❬/ref❭