Interessanterweise ist die Negation dieses Wortes, also Unfug, im deutschen Sprachgebrauch um ein Vielfaches häufiger in Gebrauch, als eben die Normalform Fug. Im Alltag findet es meist nur als Wortbestandteil (z.B. in Befugnis) und in der Redewendung „mit Fug und Recht“ (eigentlich also ein Hendiadyoin) Verwendung.
Ein bekanntes Zitat, in welchem von „Fug“ die Rede ist, stammt von Wau Holland, einem der Mitbegründer des Chaos Computer Club; in einem Interview mit der Schweizer „Sonntags Zeitung“ ließ er, Bezug nehmend auf die Aktivitäten von Hackern, verlauten: „Wir machen das Gegenteil von grobem Unfug. Wir machen feinen Fug.“
[1] „Das FÜG diente seinerzeit der Umsetzung der RL 95/74/EG über die Anwendung von Normen für die Übertragung von Fernsehsignalen.“❬ref❭Handbuch Telekommunikationsrecht: J. Rundfunkübertragung, abgerufen am 16. Dezember 2011❬/ref❭
Referenzen
[1] Fritz Rittner, Meinrad Dreher: Europäisches und deutsches Wirtschaftsrecht: eine systematische Darstellung C. F. Müller, Heidelberg 2007, S. LII (Abkürzungsverzeichnis) ISBN 978-3-8114-4061-6 — online auf Google books