Geschäftsgegner

Z

Bedeutungen

[1] Recht: der Teilnehmer bzw. die Partei eines Rechtsgeschäftes, der nicht man selbst ist
Herkunft
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Geschäft, Fugenelement -s und Gegner
Gegenwörter
[1] Geschäftspartner
Beispiele
[1] „Eine Zurechnung der Erklärung des Architekten zum Bauherrn scheitert, wenn dem Geschäftsgegner bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt Zweifel im Hinblick auf die Anscheinsvollmacht hätten kommen müssen und er sich beim Bauherrn über den Umfang der Vollmacht hätte vergewissern können.“❬ref❭Anscheinsvollmacht❬/ref❭
[1] „Diese greift immer dann ein, wenn der Geschäftsgegner schutzwürdiger ist als der Vertretene.“❬ref❭Anscheinsvollmacht❬/ref❭

Referenzen

[1] Wikipedia-Artikel Geschäftsgegner
[1] Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 Geschäftsgegner
Quellen

Substantiv, m

Kasus Singular Plural
Nominativ Geschäftsgegner Geschäftsgegner
Genitiv Geschäftsgegners Geschäftsgegner
Dativ Geschäftsgegner Geschäftsgegnern
Akkusativ Geschäftsgegner Geschäftsgegner

Worttrennung

Ge·schäfts·geg·ner, Ge·schäfts·geg·ner
Aussprache
IPA ɡəˈʃɛfʦˌɡeːɡnɐ, ɡəˈʃɛfʦˌɡeːɡnɐ
Hörbeispiele: ,