[1] Er hat seinen Job in der Industrie aufgegeben und versucht sich jetzt als Hüttenwirt in den Alpen.
[1] „Ein […] »Materialtransport mit den damit in Zusammenhang stehenden Personen zur Versorgung einer Schutzhütte« liegt nicht vor, wenn ausschließlicher Zweck des Hubschrauberfluges der Schutzhüttenbesuch ist und die transportierten Personen nur eine Flasche Schnaps als Gastgeschenk für den Hüttenwirt in einem Alpinrucksack mitnehmen.“❬ref❭Rechtssatz des Unabhängigen Verwaltungssenats Steiermark vom 25. Juli 2000❬/ref❭