[1] historisch: Forstaufseher (18. Jahrhundert), der auf der Grundlage Preußischer Gesetze und Verordnungen als Ordnungshüter zum Schutz von Wald und Tieren eingesetzt wurde. Seine Aufgabe bestand darin, Holz- und Jagdfrevel (Wilderei) zu verhindern und einzudämmen; war berechtigt, dem Dieb Pferd und Wagen abzunehmen.