[1] jemand, der mit einem Auftrag oder einer Aufgabe betraut ist, sie erledigen soll und den Auftraggeber eventuell dazu vertritt, wenn es um Immissionen geht
[1] „Ein oder mehrere Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragter) muss der Unternehmer bestellen, wenn er eine genehmigungsbedürftige Anlage im Sinne des BImSchG betreibt und dies im Hinblick auf die Art oder Größe der Anlage wegen der von der Anlage ausgehenden Emission, technischen Problemen der Emissionsbegrenzung oder Eignung der Erzeugnisse, bei bestimmungsgemäßer Verwendung schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche oder Erschütterungen hervorzurufen, erforderlich ist (§ 53 Abs. 1 BImSchG).“❬ref❭Immissionsschutzbeauftragterwww.arbeitssicherheit.de, abgerufen am 27. Oktober 2013❬/ref❭
[1] „Ein Immissionsschutzbeauftragter/eine Immissionsschutzbeauftragte ist nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zu bestellen, wenn ein Unternehmen Anlagen betreibt, deren Emissionen genehmigungsbedürftig sind. Im Wesentlichen hat der/die Beauftragte eine Beratungs- und Informationsfunktion.“❬ref❭Immissionsschutzbeauftragter / Immissionsschutzbeauftragtewww.hs-regensburg.de, abgerufen am 27. Oktober 2013❬/ref❭
[1] „Betreiber immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen haben grundsätzlich einen oder mehrere Immissionsschutzbeauftragte zu bestellen.“❬ref❭Betriebsbeauftragter für Immissionsschutzumweltschutz-bw.de, abgerufen am 27. Oktober 2013❬/ref❭
[1] „Ein Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragter) ist nach § 53 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu bestellen, wenn dies nach der Art und Größe der betriebenen genehmigungsbedürftigen, emissionsverursachenden Anlagen erforderlich ist.“❬ref❭Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz - Immissionsschutzbeauftragterwww.umweltinstitut.de, abgerufen am 27. Oktober 2013❬/ref❭