[1] kirchliches Verlagswesen: die kirchliche Druckerlaubnis bei theologischen Schriftstücken, die gewöhnlicherweise von der bischöflichen Stelle jener Diözese erstellt wird, der der Autor oder der herausgebende Verlag zugeordnet ist.
[2] Verlagswesen allgemein: der Vermerk zur Freigabe für den Druck eines Werkes nach Durchsicht der letzten Korrekturen
[1] "Das Imprimatur bedeutet keine Empfehlung, sondern bedeutet nur, daß die Schrift nicht gegen die katholische Glaubens- und Sittenlehre verstößt."❬ref❭ , Band 1, Spalte 1827 ❬/ref❭