Inhaber

 m.  Z des Inhabers die Inhaber

Bedeutungen

[1] umgangssprachlich, (unjuristischer Sprachgebrauch): jemand, der eine bestimmte Sache besitzt
[2] Träger eines bestimmten Titels
[3] deutsches Privatrecht: derjenige, dem ein Recht oder eine Forderung zusteht
Abkürzungen
[1,] Inh.
Synonyme
[1] umgangssprachlich: Besitzer, Eigentümer
[2] Träger
Gegenwörter
[3] Eigentümer
Weibliche Wortformen
[1,] Inhaberin
Unterbegriffe
[1] Aktieninhaber, Amtsinhaber, Kontoinhaber, Ladeninhaber, Mitinhaber, Patentinhaber, Weltrekordinhaber
Beispiele
[1] Der Inhaber des Restaurants beschwerte sich bei der Polizei über vandalierende Jugendliche.
[2] Der erste Inhaber des Bundesverdienstkreuzes war der Bergmann Franz Brandl.
[3] Der Inhaber einer Forderung ist regelmäßig zur Zession berechtigt.
Wortbildungen
Inhaberschaft, Inhaberschuldverschreibung, Inhaberwechsel, Inhaberwertpapier

Referenzen

[1–3] The Free Dictionary Inhaber
[1] Wikipedia-Artikel Inhaber
[1–3] Duden online Inhaber
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Inhaber
[1] canoo.net Inhaber
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon Inhaber
[3] Klaus Vieweg/Almuth Werner: Sachenrecht, 4. Auflage 2010, § 3, Rdnr. 4

Substantiv, m

Kasus Singular Plural
Nominativ Inhaber Inhaber
Genitiv Inhabers Inhaber
Dativ Inhaber Inhabern
Akkusativ Inhaber Inhaber

Worttrennung

In·ha·ber, In·ha·ber
Aussprache
IPA ˈɪnˌhaːbɐ, ˈɪnˌhaːbɐ
Hörbeispiele: ,
Betonung
Ịnhaber

zählbar

Kasus Singular Plural
Nominativ der Inhaber die Inhaber
Genitiv des Inhabers der Inhaber
Dativ dem Inhaber den Inhabern
Akkusativ den Inhaber die Inhaber
单数 复数