[1] deutsches Privatrecht: auf Mitgliedschaft von Personen beruhende, vom Bestand der Mitglieder aber unabhängige, der Erreichung eines gemeinsamen Zwecks dienende Personenvereinigung, die als einheitliches Ganzes organisiert ist (Satzung, Organe und eigener Name), deren Willensbildung grundsätzlich nach dem Mehrheitsprinzip erfolgt und die juristische Person ist
[1] Aktiengesellschaft, Europäische Genossenschaft, Europäische Gesellschaft, eingetragene Genossenschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaft auf Aktien, eingetragener Verein, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Beispiele
[1] „Die Körperschaft überdauert das Einzelmitglied.“❬ref❭Friedrich Kübler/Heinz-Dieter Assmann: Gesellschaftsrecht. Die privatrechtlichen Ordnungsstrukturen und Regelungsprobleme von Verbänden und Unternehmen, 6. Auflage, S. 24❬/ref❭
[1] „Die Mitglieder des Vorstands brauchen nicht Mitglieder der Körperschaft zu sein“.❬ref❭Friedrich Kübler/Heinz-Dieter Assmann: Gesellschaftsrecht. Die privatrechtlichen Ordnungsstrukturen und Regelungsprobleme von Verbänden und Unternehmen, 6. Auflage, S. 24❬/ref❭