[1] rechtliche Abmachung zwischen zwei oder mehreren Parteien; Vertrag
[2] Schriftstück, in dem [1] niedergelegt ist
Herkunft
im 15. Jahrhundert von lateinisch contractus „Vertrag“ entlehnt, Substantiv zu contrahere „zusammenziehen, eine geschäftliche Verbindung eingehen“❬ref❭, Stichwort „kontrahieren“.❬/ref❭
[1] „Hüben wird auf der roten und drüben auf der blauen Seite der Kontrakt eingezeichnet, der eben seinen Besitzer gewechselt hat.“❬ref❭; Erstdruck 1930.❬/ref❭