Leutgebrecht

Z

Bedeutungen

[1] Weinbau, österreichisch, veraltet: das Recht, zu bestimmten Zeiten des Jahres den selbst erzeugten Wein Gästen auszuschenken
Beispiele
[1] „Denn das Leutgebrecht wurde von Altersher nicht bloß von Besitzern von Weingärten, vielmehr auch in Gegenden, wo selbst in den ältesten Zeiten gar kein Weinbau bestand, ausgeübt, […].“❬ref❭J.P. Sollinger: Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit und politische Gesetskunde: Hauptblatt, Teil 1, 1840❬/ref❭
[1] „Das herkömmliche Schank- oder Leutgebrecht ift nicht mit dem durch die höchste Entschließung vom 10. August 1784, jedem Erzeuger freigegebenen Rechtes, sowohl des Verschleißes seiner Naturproducte als auch der Wahl der Verschleißart zu verwechseln.“❬ref❭Austria: Sammlung der Seit dem Regierungsantritte Sr. Majestät Kaiser Franz Joseph des Ersten bis zum Schlusse des Jahres 1855 erlassenen und noch in Kraft bestehenden Gesetze und Verordnungen im Justiz-Fache für das Kaiserthum Oesterreich, Bände 3-5, 1856 (Manz), Seite 4❬/ref❭

Übersetzungen

    • Englisch: [1]
    • Französisch: [1]

Referenzen

[1] , Seite 856, Eintrag „Straußwirtschaft“, dort auch „Leutgebrecht“
Quellen

Substantiv, n

Kasus Singular Plural
Nominativ Leutgebrecht Leutgebrechte
Genitiv Leutgebrechts
Leutgebrechtes
Leutgebrechte
Dativ Leutgebrecht Leutgebrechten
Akkusativ Leutgebrecht Leutgebrechte

Worttrennung

Leut·geb·recht, Leut·geb·rech·te
Aussprache
IPA ˈlɔɪ̯tɡeːpˌʀɛçt, ˈlɔɪ̯tɡeːpˌʀɛçtə
Hörbeispiele: ,