Mitbesitz

 m.  Z

Bedeutungen

[1] deutsches Zivilrecht: tatsächliche, von einem Herrschaftswillen getragene Sachherrschaft mehrerer über eine Sache, wobei jeder die ganze Sache besitzt, in der Ausübung seiner Sachherrschaft aber durch die Besitzerstellung der anderen beschränkt wird
Herkunft
Kompositum aus der Präposition mit und dem Substantiv Besitz
Oberbegriffe
[1] Besitz
Unterbegriffe
[1] qualifizierter Mitbesitz, schlichter Mitbesitz
Beispiele
[1] Der Fahrstuhl im Wohnhaus von Herrn Kasupke stand im Mitbesitz der Mieter.

Referenzen

[1] Klaus Vieweg/Almuth Werner: Sachenrecht, 4. Auflage, 2010, § 2, Rdnr. 10
[1] Wikipedia-Artikel Mitbesitz
[1] The Free Dictionary Mitbesitz
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Mitbesitz
[1] Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 Mitbesitz
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon Mitbesitz
[*] canoo.net Mitbesitz

Substantiv, m

Kasus Singular Plural
Nominativ Mitbesitz
Genitiv Mitbesitzes
Dativ Mitbesitz
Mitbesitze
Akkusativ Mitbesitz

Worttrennung

Mit·be·sitz, kein Plural
Aussprache
IPA ˈmɪtbəˌzɪʦ
Hörbeispiele:
Betonung
Mịtbesitz