Paulskirchenverfassung

Z

Bedeutungen

[1] deutsche Geschichte: die von der in der Paulskirche (Frankfurt am Main) tagenden Frankfurter Nationalversammlung erarbeitete und am 28. März 1849 veröffentlichte Verfassung, die eine konstitutionelle Monarchie vorsah; erste demokratisch beschlossene Verfassung für ganz Deutschland, die allerdings nie umgesetzt wurde
Herkunft
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Paulskirche und Verfassung mit dem Fugenelement -n
Synonyme
[1] Frankfurter Reichsverfassung (FRV)
Oberbegriffe
[1] Verfassung
Beispiele
[1] „Die sogenannte Paulskirchenverfassung vom 27. März 1849 war die erste demokratisch beschlossene Verfassung für ganz Deutschland.“ […] „So habe die Paulskirchenverfassung zwar ›ein für damalige Verhältnisse bahnbrechend demokratisches Wahlgesetz‹ geschaffen, sagte Köhler.“ […] „Die Paulskirchenverfassung sei ›Kern unserer demokratischen Tradition‹, sagte der Bundespräsident.“ […] „Beim Festakt zum 160. Jahrestag der Paulskirchenverfassung rief er die Politik zu ›mehr demokratischer Transparenz und Verantwortlichkeit‹ auf.“❬ref❭faz.net 27.03.2009❬/ref❭

Referenzen

[1] Wikipedia-Artikel Paulskirchenverfassung
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Paulskirchenverfassung
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon Paulskirchenverfassung
Quellen

Substantiv, f

Kasus Singular Plural
Nominativ Paulskirchenverfassung
Genitiv Paulskirchenverfassung
Dativ Paulskirchenverfassung
Akkusativ Paulskirchenverfassung

Worttrennung

Pauls·kir·chen·ver·fas·sung, kein Plural
Aussprache
IPA ˈpaʊ̯lskɪʁçn̩fɛɐ̯ˌfasʊŋ
Hörbeispiele: