[1] „Das Oberlandesgericht hat ausgeführt, zur Identifizierung der sicherungsübereigneten Gegenstände genüge bei Sachgesamtheiten die Verwendung der so genannten "All-Formel", wenn sämtliche Gegenstände des Sicherungsgebers übereignet werden sollten.“❬ref❭Urteil des Bundesgerichtshofs❬/ref❭