[1] „Um die Freiheit der Protestanten zu schützen, bestand der Gesandte darauf, daß nicht das gesammte Staatsgebiet, wie die Curie wünschte, sondern nur die katholischen Pfarreien und Kirchen nebst ihren Gemeindegliedern den neuen Sprengeln zugewiesen würden. Neun Bisthümer, erheblich größer als die bairischen, sollten fortan bestehen: im Westen die vereinigten Erzbisthümer von Posen und Gnesen mit dem Suffraganbischof von Kulm, und die dem Papste unmittelbar unterworfenen Bisthümer Breslau und Ermeland.“❬ref❭Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 3: Bis zur Juli-Revolution. Leipzig, 1885. zitiert nach: Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Suffraganbischof❬/ref❭