[1] historisch: germanische Volks- und Gerichtsversammlung
Herkunft
althochdeutsch thing, ding, germanisch *þinga- „Zeit, zur bestimmten Zeit stattfindende Gerichtsversammlung“❬ref❭, Stichwort Ding.❬/ref❭ Neuhochdeutsch ist Thing seit dem 18. Jahrhundert belegt.❬ref❭, Stichwort: „Thing“, Seite 915.❬/ref❭
Beispiele
[1] „Alle freien Männer - Bauern, Handwerker, Kaufleute - dürfen an den Volksversammlungen teilnehmen, den Thingen, auf denen etwa über Verbrecher geurteilt wird.“❬ref❭, Seite 24-35, Zitat Seite 28.❬/ref❭
[1] „Um die fragile Eintracht in ihrer Heimat zu wahren, haben die Siedler die Thinge geschaffen.“❬ref❭, Seite 102-112, Zitat Seite 104.❬/ref❭