[1] „Der Wehrbeauftragte wird als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle über die Streitkräfte berufen. Vor allem hat er den Auftrag, möglichen Grundrechtsverletzungen bei den Soldaten oder Verletzungen der Grundsätze der Inneren Führung nachzugehen und dem Parlament über den inneren Zustand der Bundeswehr zu berichten.“❬ref❭Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestageswww.bundestag.de, abgerufen am 25. Oktober 2013❬/ref❭
[1] „Die jährlichen Debatten über den Jahresbericht des Wehrbeauftragten folgen den immer gleichen Argumentationslinien.“❬ref❭❬/ref❭