[1] innerhalb der Ortsgrenzen liegendes Gebiet, wobei der Ort eine eigene Gerichtsbarkeit hat
Herkunft
mittelhochdeutsch wīchbilde „Ortsrecht“, belegt seit dem 12. Jahrhundert. In dem Wort stecken althochdeutsch wīh „Flecken, Ort“ und althochdeutsch bilidi „Vorbild, Muster“❬ref❭, Stichwort: „Weichbild“, Seite 978.❬/ref❭
[1] Der Kaiser schenkte dem Ort das Magdeburger Weichbild.
[1] Der Neroberg liegt innerhalb des Weichbildes der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden.
[1] Der Angeklagte untersteht der Gerichtsbarkeit des Nachbarortes, weil die Tat außerhalb unseres Weichbildes geschah.
[1] Vom Hochzeitsturm in Darmstadt aus hat man einen herrlichen Blick auf das Weichbild der Stadt Frankfurt.
[1] „Sie kannten das Weichbild von der südlichen Seite, die unsymmetrische Front von roten Bauernhäusern, von Dächern und Schornsteinen, darunter der hohe der Molkerei und der niedrige der Bäckerei.“❬ref❭ ❬/ref❭