[1] „Bei Zuschlagsmarken werden auch die Zahlungsempfänger, wie zum Beispiel die Stiftung Deutsche Sporthilfe, die Stiftung Deutsche Jugendmarke oder die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, im Rahmen der Sitzungen des Kunstbeirats beteiligt.“❬ref❭, Seite 9.❬/ref❭