[1] etwas gebührt jemandem jemand hat Anspruch auf etwas
[2] etwas gebührt sich es schickt sich; es ist richtig und angemessen
Herkunft
mittelhochdeutsch „gebürn“, althochdeutsch „giburien“, germanisch „*ga-bur-ija-“ „gebühren“. Das Wort ist seit dem 8. Jahrhundert belegt.❬ref❭, Stichwort: „gebühren“, Seite 336.❬/ref❭
Beispiele
[1] Für ihre freundliche Hilfe gebührt ihr unser Dank.
[1] „Besondere Beachtung gebührt ihm insofern, weil er, anders als von Spee, in aller Öffentlichkeit, während er wichtige Ämter bekleidete, die vom Aberglauben beeinflußten Prozesse kritisch beleuchtete.“❬ref❭, Seite 74. Abkürzung aufgelöst.❬/ref❭
[1] „Das Recht, den Heerbann aufzubieten, gebührte dem König, dem damit ein entscheidendes, wenn nicht sogar das entscheidende Machtmittel zur Verfügung stand.“❬ref❭❬/ref❭
[2] Es gebührt sich nicht, bei Tisch zu schmatzen.