[1] Wenn es um den Schutz der Menschenrechte geht, konkurrieren, kooperieren, konfligieren verschiedene Akteure miteinander - zwischenstaatliche Organisationen wie Ausschüsse der Vereinten Nationen, einzelne Staaten allein oder im Zusammenwirken mit anderen Staaten oder mit Nicht-Regierungsorganisationen oder in Gestalt regionaler Zusammenschlüsse.❬ref❭Beck, Ulrich, Was ist Globalisierung?, Frankfurt a.M.: Suhrkamp 1997, Seite 160; zitiert nach dem DWDS❬/ref❭
[1] Die staatlichen Gesetze stehen in der Rangordnung unter der Scharia und dürfen mit dieser nicht konfligieren.