[1] Das alte und heute ungebräuchliche Verb bedeutete früher "in den Turm (frühere Schreibweise Thurm) werfen", bezeichnete also den Vorgang einer Bestrafung (wie das Worte inhaftieren) in einer Zeit, in der oft ein Stadtturm als Gefängnis verwendet wurde.
Beispiele
[1] "Auch soll die Herrschaft keinen blöcken oder thürmen (in den Stok oder Thurm werfen) wan er Bürgen vor die Frevel hat. Er hat denn das Leben verfochten."
Lemmaverweis
Referenzen
Journal von und für Deutschland 1785, S. 43; In der Quelle wird ein Weistum wie folgt zitiert und erklärt: "Auch soll die Herrschaft keinen blöcken oder thürmen (in den Stok oder Thurm werfen) wan er Bürgen vor die Frevel hat. Er hat denn das Leben verfochten."