Überlassung

  1. Brenzlig wäre es für den Arbeitnehmer erst dann geworden, wenn er von seinem Bruder ein Nutzungsentgelt für die Überlassung der Internet-Domain erhalten hätte oder gar ein vom geschäftlichen Erfolg abhängiges Entgelt. ( Quelle: Handelsblatt vom 24.11.2005)
  2. Jetzt sollen solche Modelle mit der Überlassung der Arbeitslosen und der arbeitsfähigen Sozialhilfeempfänger an Zeitarbeitsfirmen zum allgemeinen System werden. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 13.08.2002)
  3. Im Zusammenhang mit der Überlassung hochwertiger Villen an die eigenen Führungskräfte hat die Bankgesellschaftg Berlin Mängel eingeräumt. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 28.02.2002)
  4. Dem Hotel reichte offenbar der Marketingnutzen als Gegenleistung für die Überlassung des Raums. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.11.2005)
  5. Und das gilt nicht nur Geldspenden, sondern auch für Sachleistungen wie der Überlassung eines Flugzeuges oder der Bereitstellung von Kerosin. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 30.10.2002)
  6. Hingegen stellt § 552 BGB weder eine Ausnahme zu § 323 noch zu § 324 BGB dar, wenn man - mit Emmerich - § 552 BGB auf die Fälle der Gebrauchshinderung nach Überlassung beschränkt (12). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  7. Als Symbol für die Überlassung der Fläche hat Steinwerke-Geschäftsführer Bernd Dobler Bürgermeister Hans Heinzmann und Roland Kleiser, dem Umweltberater der Gemeinde, ein Bäumchen überreicht, eine Schweizer Wasserbirne. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  8. Mit der Überlassung eines Teils des Geländes in Niederrad durch die Stadt Frankfurt zur Verpachtung an einen Hotelinvestor ist der Renn-Klub nicht nur mit einem Schlag wieder schuldenfrei. ( Quelle: )
  9. Mit der Überlassung von Land an Einzelbauern, die de facto eine Aufhebung der Kollektivierung bedeutete, avancierte Vietnam zum drittgrößten Reisexporteur der Welt. ( Quelle: Junge Welt 2000)
  10. Die Berliner Finanzämter haben Friedrich Christian Flick bestätigt, dass er bei leihweiser Überlassung seiner Bilder an die Stiftung Preußischer Kulturbesitz keine Steuern zahlen muss, da es sich nicht um eine Verkaufsausstellung handele. ( Quelle: Tagesspiegel vom 17.06.2004)