Diese gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen lassen eine Berufung auf den im Maastrichter Vertrag definierten Ausnahmetatbestand eines "ausnahmsweisen und vorübergehenden" Überschreitens des Referenzwertes für das Haushaltsdefizit nicht zu.
( Quelle: Die Zeit 1996)
Ein Kraftfahrer mußte sich wegen Überschreitens der Lenkzeit verantworten.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)