öffentliche Aufträge

  1. Als Gegenleistung erteilte er öffentliche Aufträge in Millionenhöhe zur Restaurierung historischer Stätten und Gebäude in Berlin - darunter soll sich auch das Zeughaus in der Straße Unter den Linden befinden. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  2. Mit dem Gesetz sollte sichergestellt werden, dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, die den am jeweiligen Ort üblichen Tariflohn zahlen. ( Quelle: Die Welt Online vom 18.09.2002)
  3. Wenn in Österreich ein Provinzpolitiker die Weisung erteilt, öffentliche Aufträge nur noch an Firmen zu vergeben, die keine Ausländer beschäftigen, klingt es vielstimmig, wenn auch (noch) anonym: Endlich! ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  4. Baufirmen, die in Hamburg öffentliche Aufträge übernehmen, müssen sich zur Tariftreue und zum vertragsgerechten Einsatz von Subunternehmen verpflichten. ( Quelle: Welt 1999)
  5. Die Gewerkschaft IG Bauen, Agrar, Umwelt (IG Bau) fordert für die krisengeschüttelte Baubranche von der Bundesregierung ein neues Vergabegesetz für öffentliche Aufträge. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 31.03.2001)
  6. Die Vorlage sieht vor, dass künftig nur die Firmen öffentliche Aufträge am Bau und im Personennahverkehr erhalten, die den Beschäftigten mindestens den am Ort gültigen Tariflohn zahlen. ( Quelle: ZDF Heute vom 30.05.2002)
  7. Und München ist kein Einzelfall dafür, daß der Steuerzahler bluten muß, weil öffentliche Aufträge zu Spezlwirtschaft mißbraucht werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  8. Neu an Müllers Vorschlägen ist allein ein stärker an sozialen und ökologischen Kriterien orientiertes Vergaberecht für öffentliche Aufträge. ( Quelle: Die Welt vom 25.04.2005)
  9. Vorgesehen war, dass öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben werden sollten, die nach ortsüblichem Tarif bezahlen. ( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 13.07.2002)
  10. So werden öffentliche Aufträge bevorzugt an Firmen vergeben, die Schwarzen gehören, oder in denen sie zumindest einen hohen Anteil haben. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 27.08.2001)