Aktiengesetz

  1. Da das WpHG Ansprüche von Anlegern ausschließe, könne sich ein Schadensersatzanspruch allenfalls aus dem Börsen- und dem Aktiengesetz in Verbindung mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ergeben, sagten Aktionärsschützer am Dienstag. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  2. Nach dem Aktiengesetz bestimmt der Aufsichtsrat einen Vorsitzenden aus seiner Mitte. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 07.01.2003)
  3. Beschlüsse der VW-Hauptversammlung bedürfen laut dem Gesetz zudem einer Mehrheit von mehr als 80 Prozent des anwesenden Grundkapitals - das Aktiengesetz schreibt lediglich 75 Prozent vor. ( Quelle: Die Welt Online vom 17.09.2004)
  4. Unter Vorsitz von Klaus Tolksdorf werden sie darüber verhandeln, ob die unbestreitbaren Verstöße gegen das Aktiengesetz gravierend waren oder nicht? ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 20.10.2005)
  5. Ab einem Anteil von 95 Prozent ist diese Möglichkeit ausdrücklich im Aktiengesetz vorgesehen. ( Quelle: Abendblatt vom 04.03.2004)
  6. Das moderne Unternehmertum hat sich den Satz längst zu eigen gemacht und fügte der Fülle von gesetzlichen Vorschriften - etwa Handelsrecht und Aktiengesetz - eine Reihe von Selbstverpflichtungen hinzu, wie die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Buchführung. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 07.08.2004)
  7. Das Stimmrecht des Aktionärs sei nach dem Aktiengesetz an die Versammlung gebunden und könne trotz Gesetzesänderungen auch weiterhin nur in einer tatsächlichen körperlichen Zusammenkunft der Beteiligten ausgeübt werden. ( Quelle: Die Welt Online vom 19.06.2002)
  8. Damit hätten Aufsichtsrat wie Vorstand gegen § 400 Aktiengesetz verstoßen, der für unrichtige oder verschleierte Auskünfte in der Hauptversammlung Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vorsieht. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  9. Beim Verlust der Hälfte des Grundkapitals schreibt das Aktiengesetz zwingend die Einberufung einer Hauptversammlung vor, auf der der Vorstand Gegenmaßnahmen präsentieren muß. ( Quelle: Die Welt vom 22.02.2005)
  10. Das Aktiengesetz ist in der Regel zwingend und damit sehr wirkungsvoll, es kann aber nicht alle Verhaltensbereiche erfassen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 08.09.2001)