Aktiengesetz

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  1. Da das aber nach dem deutschen Aktiengesetz nicht möglich ist, soll es neben dem Vorstand künftig ein Exekutivkomitee geben, in dem die Leiter der Geschäftseinheiten sitzen und direkt an Ackermann berichten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 29.01.2002)
  2. Im geltenden Aktiengesetz ist über die Form der Unterrichtung nichts gesagt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 04.12.2001)
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