Angekl.

  1. Denn es ist möglich, daß der Angekl. noch in der Lage war, hinter dem Fahrzeug des Polizeibeamten herzuschießen und diesen tödlich zu treffen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Das Bestellschreiben des Angekl. hat Urkundencharakter. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Aus einer Anhäufung von Anträgen bestimmter Besuchspersonen können Erkenntnisse für eine Bedrohung oder Einflußnahme des Angekl. folgen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. In allen anderen Fällen erhob die Angekl. die Anklage, die sie in sechs Fällen auch als Sitzungsvertreterin der StA in der Hauptverhandlung vertrat. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  5. C. Soweit der Angekl. verurteilt worden ist, sind die Einzelstrafaussprüche und der Gesamtstrafausspruch frei von Rechtsfehlern zum Vorteil oder zum Nachteil des Angekl., die den Bestand des Rechtsfolgenausspruchs in Frage stellen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  6. C. Soweit der Angekl. verurteilt worden ist, sind die Einzelstrafaussprüche und der Gesamtstrafausspruch frei von Rechtsfehlern zum Vorteil oder zum Nachteil des Angekl., die den Bestand des Rechtsfolgenausspruchs in Frage stellen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  7. Das Fehlen eines Rücktrittswillens ergibt sich nach Ansicht des LG auch aus dem Verhalten der Angekl. nach dem Eintreffen der Sanitäter. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  8. Es ist also eine altbekannte Masche betrügerischer Okkulttäter, die hier berichtet wurde, und nun wird auch klar, warum die Angekl. gerade dieses Detail in der Aussage der Zeugin so vehement ableugnet: weil es nämlich ihre betrügerische Absicht verrät. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  9. P wegen Diebstahls in einem anderen Fall sowie beide Angekl. wahlweise wegen Diebstahls oder Hehlerei im Fall I - beide unter Einbeziehung je einer rechtskräfigten Freiheitsstrafe aus anderen Urteilen - zu Gesamtfreiheitsstrafen verurteilt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  10. Bei allen vom Angekl. vorgelegten Attesten und Urkunden handelte es sich um Totalfälschungen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)