Angekl.

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  1. Im übrigen weist der Senat für den Fall, daß der neue Tatrichter wiederum zur Verurteilung des Angekl. gelangt, darauf hin, daß gegen die Rechtsfolgeentscheidung des LG rechtliche Bedenken nicht bestehen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. E an der terroristischen Vereinigung als Rädelsführer in der Zeit von Juni 1986 bis Anfang November 1987 erstreckt sich auch auf einen etwa am 30. 8. 1986 durch Zerstörung eines Schaufelbaggers begangenen Beteiligungsakt dieses Angekl. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Der Angekl. rechnete damit, daß der Zeuge den Parkplatz unter dem Eindruck des langsamen Zufahrens räumen werde. Da der Zeuge dies nicht tat, stieß der Angekl. mit der Stoßstange seines Pkw gegen das linke Schienbein des Zeugen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. Der Angekl. rechnete damit, daß der Zeuge den Parkplatz unter dem Eindruck des langsamen Zufahrens räumen werde. Da der Zeuge dies nicht tat, stieß der Angekl. mit der Stoßstange seines Pkw gegen das linke Schienbein des Zeugen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  5. Bei der hiernach erfolgten Bestimmung der Dauer des teilweisen Vorwegvollzuges der Freiheitsstrafen hat das LG - jedenfalls bei dem Angekl. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  6. Da hier eine Gesamtstrafenbildung ausgeschlossen ist, muß das Gericht einen sich dadurch möglicherweise für den Angekl. ergebenden Nachteil infolge eines zu hohen Gesamtstrafübels (hier insgesamt 13 Jahre Freiheitsstrafe) ausgleichen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  7. Bei den Aufnahme- und Entlassungswerten, die jeweils aus Blutproben ermittelt werden, behielt der Angekl. sich eine Überprüfung und Änderung der jeweiligen Werte vor. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  8. Die Einengung der alibilosen Zeit stand neben anderen Umständen im Vordergrund der Beweisbemühungen des Angekl. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
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