Arbeitslosengeld-Anspruchs

  1. Auch geht es um das Brückengeld: Wer älter als 55 Jahre alt ist und arbeitslos wird, kann sich vom Arbeitsmarkt zurückziehen und erhält für maximal fünf Jahre ein Brückengeld in halber Höhe des Arbeitslosengeld-Anspruchs. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 07.11.2002)