Es ist nur recht und billig, wenn das BAG dem Bekl. Gelegenheit bietet, die Folgen seines ursprünglichen Rechtsirrtums zu beseitigen und nunmehr widmungsgemäß zu handeln.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Die Bankaktiengesellschaft Hamm (BAG), die die Grundstücke zwangsverwaltet, plant dort, wo kürzlich noch über 1 000 Holzkreuze an die Opfer der deutschen Teilung erinnerten, die Errichtung einer etwa 20 Meter hohen, kombinierten Reklame- und Gedenktafel.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 21.07.2005)
Ein gesetzl. Konzernarbeitsverhältnis im Rahmen des § 1 KSchG 1969 hat das BAG in der Zwischenzeit mit Recht abgelehnt, wenn keine besonderen Vertragsgestaltungen vorliegen (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Konzern).
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Ein gesetzl. Konzernarbeitsverhältnis im Rahmen des § 1 KSchG 1969 hat das BAG in der Zwischenzeit mit Recht abgelehnt, wenn keine besonderen Vertragsgestaltungen vorliegen (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Konzern).
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Vielmehr ist der Streitwert nach § 12 Abs. 7 ArbGG festzusetzen; diese Vorschrift gilt auch für den Rechtsmittelstreitwert (vgl. BAG AP Nr. 22 zu § 12 ArbGG 1953).
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Das BAG hat zwar in dem genannten Urt. mit Recht festgestellt, daß § 59 Abs. 1 Satz 3 BAT keinen Schiedsgutachtervertr. enthält.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Eine Nachzahlung von Erhöhungsbeträgen auf den 1. 1. 1975 verlangt das BAG nicht.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Der Präsident des Handelsverbandes BAG, Helmut Merkel, sagte der Berliner Zeitung, eine Erhöhung der Mehrwertsteuer dürfe erst erfolgen, nachdem die Lohnnebenkosten gesenkt worden seien.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 10.07.2005)
Das folgt aus dem Gesamtzusammenhang des § 2 ArbGG, der den Bereich des ArbR und die Verhältnisse der am ArbLeben Beteiligten in genügend eindeutiger Weise überhaupt erfassen will (BAG 17, 218 = AP Nr. 6 zu Art. 9 GG).
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Gleichzeitig wehre sich die BAG auch gegen kostenintensive und zeitaufwendige Doppelprüfungen durch das Heizungs- und Sanitärhandwerk einerseits und die jeweiligen Bezirksschornsteinfeger andererseits.
( Quelle: Die Welt Online vom 08.11.2004)