Beendigung des Verfahrens

  1. Als entscheidenden Grund für die Beendigung des Verfahrens gab der Anti-Doping-Beauftragte des DSV, Ulrich Höcke, bekannt, er habe die Unterlagen erst nach Ablauf der in der Rechtsordnung festgeschriebenen Dreimonats-Frist bekommen. ( Quelle: FAZ 1994)
  2. Diese Verbindung fiel in der Lösung als weißer Niederschlag aus und konnte nach Beendigung des Verfahrens abgeschöpft werden. ( Quelle: Welt 1996)
  3. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat beim Amtsgericht gegen Zahlung erheblicher Bußgelder die Beendigung des Verfahrens gegen drei ehemalige und drei amtierende Vorstände sowie zwei Direktoren beantragt. ( Quelle: Die Welt 2001)