Beendigung eines Arbeitsverhältnisses

  1. Verwaltungstechnische Vereinfachung dürfe nicht dazu herhalten, daß zukünftig praktisch in jedem Fall der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Abfindungen angerechnet werden müßten, hieß es. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Bei der "Bedürftigkeitsprüfung" sind deshalb auch (Rest-)Guthaben aus einer Abfindung, die wegen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlt und während eines vorangegangenen Arbeitslosengeldbezuges nicht verbraucht worden sind, zu berücksichtigen. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)
  3. Verwaltungstechnische Vereinfachung dürfe nicht dafür herhalten, daß künftig praktisch in jedem Fall der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Abfindungen angerechnet werden müssen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)