Beihilfezahlungen

  1. Für diesen Fall hatte die Ruhrkohle sich bereits sicherheitshalber ein Rechtsgutachten besorgt, nach dem sie bis zu einem eventuellen Urteil keine zusätzlichen Rücklagen für die umstrittenen Beihilfezahlungen bilden müsse. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)