Berufungsfrist

  1. Die Staatsanwaltschaft nahms hin und ließ die 14tägige Berufungsfrist verstreichen. ( Quelle: TAZ 1988)
  2. Hätte eine solche Anordnung bestanden und wäre sie beachtet worden, wäre der Irrtum der Fristensachbearbeitern, bei dem Ast. sei nur eine einzige Berufungsfrist zu wahren, ausgeschlossen gewesen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Die Berufungsfrist verstrich, ohne daß Rechtsmittel eingelegt wurden, wie das Gericht bestätigte. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)