Betriebegesetz

  1. Die neue Konzernstruktur ermöglicht auch eine Teilprivatisierung von 49 Prozent der Dachgesellschaft, ohne daß dadurch die im Berliner Betriebegesetz verankerten Rechte der BWB-Beschäftigten beeinträchtigt würden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. Zunächst sollten das Berliner Betriebegesetz geändert und die Gebührenordnung festgeschrieben werden. ( Quelle: Die Welt Online vom 18.06.2003)