Und trotz gegenteiliger Bewertungen der zuständigen Fach- und Überwachungsbehörden wurden auch die von Rosa Kaindl vertriebenen 20 Cum-Natura-Produkte von der Staatsanwaltschaft nicht als Kosmetika, sondern als Arzneimittel eingestuft.
( Quelle: Donaukurier vom 06.10.2005)