Eiskunstläufer

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  1. Und nun hebt der Vorsitzende Richter zu einigen juristischen Pirouetten an, die jedem Eiskunstläufer Ehre machen würden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 31.01.2004)
  2. Der Sprung gilt als Salto mortale der Eiskunstläufer, weil er sie nicht drei, sondern dreieinhalb Mal um die eigene Achse wirbelt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
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