Erlösansprüche

  1. Für Erlösansprüche, die im Fall des § 6 VI a 4 VermG oder § 16 InVorG geltend gemacht werden können, oder Entschädigungsansprüche für Unternehmen, ist die Feststellung, wer "Berechtigter" i. S. des VermG ist, dagegen strittig (2). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)