Fernmeldegeheimnis

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  1. Nicht jeder Internet-Benutzer ist ein potenzieller Kinderschänder - für die Nutzerdaten von Internet-Anschlüssen muss weiterhin grundsätzlich das Fernmeldegeheimnis gelten. ( Quelle: Die Welt Online vom 27.09.2003)
  2. Sollte das Gesetz tatsächlich in Kraft treten, ist das Fernmeldegeheimnis entscheidend geschwächt. ( Quelle: Die Zeit 1996)
  3. Es gibt keinen rückwirkenden Grundrechtsverlust: Jedenfalls vor 1989 stand es außer jedem Zweifel, dass der Bürger und Kanzler Kohl unmittelbar durch das Grundgesetz (Post- und Fernmeldegeheimnis) gegen das Abhören seiner Gespräche geschützt war. ( Quelle: Die Zeit (06/2001))
  4. Dem entgegen steht vor allem das in Artikel 10 des Grundgesetzes festgeschriebene Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis. ( Quelle: Reutlinger General Anzeiger vom 28.07.2005)
  5. FERNMELDEGEHEIMNIS: Nach einer Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts fällt E-Mail unter das Fernmeldegeheimnis. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  6. Die bürgerlichen Freiheitsrechte, wie sie etwa im Post- und Fernmeldegeheimnis und der Unverletzlichkeit der Wohnung ausgedrückt sind, garantieren diesen Schutz vornehmlich gegen den Staat. ( Quelle: Die Zeit (44/2003))
  7. Mit der Änderung sei nun festgelegt, dass die Behörde bei ihrer Entscheidung über die Aktenherausgabe auch Verletzungen von Post-und Fernmeldegeheimnis oder der Unverletzlichkeit der Wohnung besonders berücksichtigen muss. ( Quelle: Netzeitung vom 03.07.2002)
  8. SIM verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren. ( Quelle: Sat1 vom 04.08.2005)
  9. Fernmeldegeheimnis und Datenschutz müssen gewahrt sein. ( Quelle: ZDF Heute vom 22.04.2004)
  10. Denn wenn in der einen Waagschale ein Grundrecht wie das Fernmeldegeheimnis liegt, muss - um den Eingriff zu rechtfertigen - ein ähnliches Schwergewicht auf der anderen Seite liegen. ( Quelle: Reutlinger General Anzeiger vom 28.07.2005)
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