Festsetzungen

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  1. Wegen der Einzelheiten der Festsetzungen wird auf die beim Gericht eingereichten Unterlagen Bezug genommen.HRB 49472 Kosma Bau GmbH (Eiswerderstr. 19, 13585 Berlin). ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
  2. In bezug auf private Vorhaben sagte Minkel, die Stadt stehe der Aufstockung von Flachbauten aufgeschlossen gegenüber und habe auch schon in der Vergangenheit mitgeholfen, indem sie Änderungen in den Festsetzungen gültiger Bebauungspläne zuließ. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  3. Wegen der Einzelheiten wird Bezug genommen auf die Festsetzungen in dem Kapitalerhöhungsbeschluß vom 25.08.1995 nebst Anlagen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  4. Zu nicht weniger als sechs Bebauungsplänen hat die Stadtverordnetenversammlung in der letzten Sitzung vor der Wahl noch Beschlüsse gefaßt, von mehreren baurechtlichen Festsetzungen zu den Kleingartengebieten einmal ganz abgesehen (s. auch "Zur Sache"). ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  5. Wegen der weiteren Festsetzungen wird auf die beim Registergericht eingereichten Unterlagen Bezug genommen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  6. Im Gegenzug begrenzt Prisdorf freiwillig das Ausmaß weiterer Fachmärkte, die in diesem Bereich nach den Festsetzungen des geltenden B-Planes noch möglich wären. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 12.03.2005)
  7. In solchen Fällen haben die Eigentümer unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Baubescheide bewirkt oder per Voranfrage höheres Baurecht erfolgreich eingefordert. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  8. Wegen der damit verbundenen Festsetzungen wird auf die zu den Registerakten eingereichten Urkunden verwiesen.HRB 23258 - 9. Januar 1997: IUZ Ingenieurbüro Uhthoff & Zarniko GmbH, Berlin (Alexandrinenstr. 2 - 3, 10969 Berlin). ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  9. Wegen der damit verbundenen Festsetzungen wird auf die beim Gericht eingereichten Urkunden verwiesen.HRB 947 VAW Aluminium Aktiengesellschaft (Einemstr. 1, 10787 Berlin). ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  10. Das Argument, daß nur durch Festsetzungen im Bebauungsplan Auflagen zum Zwecke des Naturschutzes sichergestellt werden können, ist nicht nachzuvollziehen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
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