Es sei rechtswidrig gewesen, daß das Gewerbeaufsichtsamt Karlsruhe die beantragte Kündigungszulassung als während des Mutterschaftsurlaubs der Beigeladenen und der beiden Folgemonate absolut unstatthaft abgelehnt habe. Sie führt aus:
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Es wird bereits geplant, Kurzarbeit auch für die Folgemonate beim Arbeitsamt anzumelden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)