Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

  1. Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darf der Handel zwölf Werktage lang die Preise für Bekleidung, Lederwaren und Sportartikel senken, um seine Lager für die folgende Saison zu räumen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 25.01.2002)
  2. Die zahlreichen Sonderangebote sieht die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) gar im Widerspruch zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  3. Das Gericht verwies auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, wonach im Regelfall ein Vorrat für zwei Tage angemessen sei. ( Quelle: Die Welt vom 12.07.2005)
  4. Das nämlich schreibt den Angaben zufolge das im Juli geänderte Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vor. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 15.09.2004)
  5. Sollten sich unerwünschte Negativwirkungen einstellen, müsse gegebenenfalls das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb überprüft werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)