Nach Ablauf dieser Frist sollen die Arbeitslosen nur noch eine Hilfsleistung in Höhe der Sozialhilfe bekommen, die vom Bedarf abhängt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 18.03.2003)
Einheiten der Technischen Hilfsleistung der Berliner Feuerwehr halfen bei den Bergungsarbeiten.
( Quelle: Berliner Zeitung 1994)