Interessengerechtigkeit

  1. Die Rechtsprechung neigt gegenüber dieser dogmatisch sauberen Handhabung zu mehr Interessengerechtigkeit und will zumindest für einige Fälle der vorzeitigen Beendigung des Originalvertrages die Rechte des Taschenbuchverlegers unangetastet wissen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)