Jugendstrafrecht

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  1. Dass wir die heutigen Zustände haben, ist eine Folge der Hamburger Ideologie, etwa in der Justiz, die Heranwachsende dem Grundsatz nach nach dem Jugendstrafrecht beurteilt. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  2. Nach dem Jugendstrafrecht drohte Sebastian F., der zur Tatzeit wie der Haupttäter minderjährig war, eine Höchststrafe von zehn Jahren. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 26.10.2003)
  3. Die Anklage lautet auf Geiselnahme - und die kann nach dem Jugendstrafrecht mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. ( Quelle: Die Welt Online vom 19.09.2003)
  4. Die Bundesanwaltschaft und der Anwalt der Familie Genc hatten für Christian B. die Höchststrafe nach Jugendstrafrecht gefordert, die zehn Jahre beträgt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  5. Dies beziehe sich beispielsweise auf das Jugendstrafrecht. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  6. Er will vor Gericht erreichen, dass Thomas M. nicht die Höchststrafe nach Jugendstrafrecht - zehn Jahre - erhält. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 06.10.2005)
  7. Erschreckend sei zum Beispiel, dass Wagner öffentlich fordere, die 18- bis 21-jährigen Straftäter, die unter bestimmten Umständen nach Jugendstrafrecht verurteilt werden können, künftig grundsätzlich nur noch unter Erwachsenenstrafrecht zu stellen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 03.05.2003)
  8. Außerdem sollte die Höchststrafe im Jugendstrafrecht von 10 auf 15 Jahre erhöht werden. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 23.02.2005)
  9. Die besondere Neigung des Strafrechtlers und Strafprozeßrechtlers Karl Peters gehörte von Beginn seiner wissenschaftlichen Arbeit an dem Jugendstrafrecht. ( Quelle: FAZ 1994)
  10. Zudem sprach sich Kanther dafür aus, Heranwachsende nicht - wie bisher üblich - überwiegend nach dem milderen Jugendstrafrecht zu beurteilen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
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