Kassationsgerichtshof

  1. Der Kassationsgerichtshof in Rom hob aber im vergangenen November den Freispruch auf: Die Urteilsbegründung bezeichneten die Richter als nicht schlüssig und unzusammenhängend. ( Quelle: Junge Freiheit 2000)
  2. Die Genarelstaatsanwaltschaft solle dazu einen Revisionsantrag vor dem Pariser Kassationsgerichtshof vorbereiten, kündigte das Justizministerium am Donnerstag an. ( Quelle: ZDF Heute vom 20.09.2002)
  3. An diesem Tag soll der Kassationsgerichtshof in Rom darüber entscheiden, ob das Verfahren überhaupt in Bologna, dem "gesetzlichen" Prozeßort, abgewickelt werden kann: ( Quelle: TAZ 1989)