Landebahnsystem

  1. Das Ministerium hatte erklärte, die Bebauungspläne verstießen zwar nicht gegen den Statuts Quo mit dem Start- und Landebahnsystem auf Rhein-Main, seien aber möglicherweise unvereinbar mit Plänen für eine neue Nordwestlandebahn. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 29.08.2001)